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BSG, 28.04.1981 - 3 RK 10/79 |
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- BSG, 28.03.1979 - 3 RK 63/77
Auszug aus BSG, 28.04.1981 - 3 RK 10/79
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß eine Differenzierung der Beiträge von Ersatzkassenmitgliedern mit und ohne Familienhilfeanspruch vor dem Inkrafttreten des Reha-AnglG am 1. Oktober 1974 möglich war, weil die Familienhilfe nach dem damals geltenden Recht von den Ersatzkassen als satzungsmäßigeMehrleistung gewährt wurde (BSGE 48,134,157 = SozR 5428 5 4 12. AufbV0 Nr. 6).